Mindestlohn Schweiz 2026: Kantone, Branchen, Praktikum
Anders als in den meisten Ländern der Europäischen Union gibt es in der Schweiz keinen einheitlichen, national geltenden Mindestlohn. Das föderalistische System und die traditionell starke Rolle der Sozialpartner – also von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – haben dazu geführt, dass Lohnuntergrenzen hierzulande auf unterschiedlichen Ebenen geregelt werden: teils durch kantonale Gesetze, teils durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) einzelner Branchen, teils gar nicht, sodass der Lohn frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe für die eigene Tätigkeit ein Mindestlohn gilt, muss deshalb zunächst den Arbeitskanton sowie die jeweilige Branche kennen.
Diese Übersicht zeigt, welche Kantone einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, wie Gesamtarbeitsverträge in Branchen ohne kantonale Regelung eine Lohnuntergrenze setzen und was für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, für die häufig weder das eine noch das andere greift. Wer den eigenen Lohn einordnen oder mit dem in der jeweiligen Branche üblichen Niveau vergleichen möchte, kann dazu den Lohnrechner Schweiz nutzen oder sich in der Lohnvergleich Schweiz nach Beruf orientieren.
Warum es in der Schweiz keinen nationalen Mindestlohn gibt
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine gesetzliche Lohnuntergrenze. Ein entsprechender Vorstoss wurde 2014 in einer eidgenössischen Volksabstimmung von der Mehrheit der Stimmberechtigten und aller Stände abgelehnt. Massgebend war dabei nicht zuletzt die Überzeugung, dass Lohnfragen primär Sache der Sozialpartner seien: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge aus, die auf die jeweilige wirtschaftliche Realität einer Branche zugeschnitten sind, statt eine einheitliche Zahl über alle Wirtschaftszweige und Regionen zu legen. Da die Lebenshaltungskosten und Lohnniveaus zwischen einer Genfer Innenstadtlage und einem ländlichen Bergkanton stark auseinanderklaffen, gilt eine einzige nationale Zahl vielen als wenig sachgerecht.
Weil die Kompetenz für Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Schweiz stark bei den Kantonen liegt, konnten einzelne Kantone jedoch eigene, kantonal geltende Mindestlöhne einführen – meist über eine kantonale Volksinitiative. Dadurch ist ein Flickenteppich entstanden: Ein gesetzlicher Mindestlohn gilt heute nur in einer Minderheit der 26 Kantone, während in den übrigen Kantonen ausschliesslich Gesamtarbeitsverträge oder die freie Verhandlung die Lohnhöhe bestimmen.
Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn
In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten haben mehrere Westschweizer Kantone sowie das Tessin per Volksabstimmung oder auf dem Gesetzesweg einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Grundidee ist jeweils, dass niemand, der einer regulären Erwerbstätigkeit nachgeht, unterhalb einer festgelegten Stundenlohn-Schwelle entlöhnt werden darf – unabhängig davon, ob für die betreffende Branche ein Gesamtarbeitsvertrag existiert. Die genauen Beträge werden periodisch der Teuerung angepasst und unterscheiden sich daher leicht von Jahr zu Jahr; die folgenden Werte sind als orientierende Grössenordnung zu verstehen und nicht als exakter, tagesaktueller Rechtswert.
| Kanton | Ungefährer Stundenlohn | Ungefähr bei Vollzeit pro Monat | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Genf | rund CHF 24.– | rund CHF 4’400 | Einer der höchsten kantonalen Mindestlöhne der Schweiz |
| Neuenburg | rund CHF 21.– bis 22.– | rund CHF 3’900 | Einer der ersten Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn |
| Jura | rund CHF 21.– bis 22.– | rund CHF 3’900 | Ausnahmen für Branchen mit eigenem, höherem GAV |
| Tessin | rund CHF 20.– bis 21.– | rund CHF 3’800 | Regelung berücksichtigt Berufserfahrung gestaffelt |
| Basel-Stadt | rund CHF 21.– | rund CHF 3’900 | Jüngere Einführung als in der Westschweiz |
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Wichtig: In allen genannten Kantonen gehen bestehende Gesamtarbeitsverträge, die einen höheren Mindestlohn vorsehen, der kantonalen Untergrenze vor. Der kantonale Mindestlohn bildet also eine Auffanglinie für Arbeitsverhältnisse, die durch keinen GAV abgedeckt sind, nicht eine zusätzliche Obergrenze der GAV-Löhne.
Die grosse Mehrheit der Deutschschweizer Kantone – darunter Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen und Aargau – kennt bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. Entsprechende Vorstösse wurden in mehreren Kantonen politisch diskutiert, bislang jedoch nicht in Kraft gesetzt. Dort bestimmt sich die Lohnuntergrenze ausschliesslich über Gesamtarbeitsverträge einzelner Branchen oder über die freie Verhandlung zwischen den Vertragsparteien.
Mindestlohn nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Auch ausserhalb der Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn haben viele Branchen über Gesamtarbeitsverträge eigene Lohnuntergrenzen vereinbart. Ein GAV gilt in der Regel für alle Betriebe einer Branche in einem bestimmten geografischen Gebiet und legt neben dem Mindestlohn oft auch Arbeitszeiten, Ferienansprüche und Kündigungsfristen fest. Ist ein GAV zusätzlich staatlich für allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt er sogar für Betriebe, die selbst nicht Mitglied des unterzeichnenden Arbeitgeberverbands sind. Die folgenden Beispiele zeigen, in welcher Grössenordnung sich branchenübliche GAV-Mindestlöhne bewegen; die effektive Höhe hängt von Qualifikation, Erfahrungsjahren und der jeweils gültigen GAV-Fassung ab.
- Gastgewerbe (L-GAV): Der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes gilt schweizweit und sieht für ungelernte Mitarbeitende einen Mindestlohn von rund CHF 3’400 bis 3’700 im Monat vor, für ausgebildete Fachkräfte entsprechend mehr.
- Reinigungsgewerbe: Kantonale und regionale GAV im Reinigungsgewerbe bewegen sich meist im Bereich von rund CHF 20.– bis 23.– pro Stunde, mit Zuschlägen für Nacht- und Wochenendarbeit.
- Detailhandel: In grösseren Handelsketten mit eigenem GAV liegen die Einstiegslöhne häufig zwischen rund CHF 3’800 und 4’200 im Monat; in Betrieben ohne GAV kann die Bandbreite deutlich weiter sein.
- Sicherheitsdienstleistungen: Der Sicherheits-GAV sieht branchenüblich Stundenlöhne von rund CHF 22.– bis 24.– vor, abhängig von Ausbildung und Einsatzart.
Ausserhalb dieser GAV-Branchen sowie ausserhalb der fünf Kantone mit gesetzlicher Regelung gibt es in der Schweiz keine verbindliche Lohnuntergrenze. Das bedeutet nicht, dass extrem tiefe Löhne in der Praxis die Norm wären – der Wettbewerb um Fachkräfte sowie das allgemein hohe Lohn- und Lebenshaltungskostenniveau der Schweiz wirken faktisch preisstützend –, doch rechtlich lässt sich ein bestimmter Mindestbetrag ohne GAV oder kantonales Gesetz nicht einfordern. Wer vermutet, deutlich unter dem branchenüblichen Niveau entlöhnt zu werden, kann sich beim zuständigen Berufsverband, bei einer Gewerkschaft oder beim kantonalen Arbeitsinspektorat erkundigen, ob für die eigene Tätigkeit ein GAV existiert.
Mindestlohn für Praktika
Für Praktikantinnen und Praktikanten gilt in vielen Fällen weder der kantonale Mindestlohn noch ein branchenüblicher GAV-Mindestlohn – Praktika sind in etlichen Regelungen explizit ausgenommen oder unterliegen eigenen, deutlich tieferen Ansätzen. Zudem ist rechtlich nicht immer klar abgegrenzt, ab wann ein “Praktikum” arbeitsrechtlich als reguläres Arbeitsverhältnis zu behandeln ist. Das führt in der Praxis zu einer sehr grossen Bandbreite an Vergütungen:
- Vorpraktika vor Studienbeginn werden teils unentgeltlich oder nur mit einem symbolischen Betrag von wenigen hundert Franken im Monat vergütet.
- Pflichtpraktika während des Studiums bewegen sich häufig zwischen rund CHF 500 und 1’800 im Monat, abhängig von Hochschule, Fachrichtung und Kanton.
- Praktika nach Studienabschluss, etwa als Berufseinstieg vor einer Festanstellung, werden in der Regel deutlich besser entlöhnt und können sich der unteren Grenze regulärer Einstiegslöhne annähern – oft im Bereich von CHF 3’000 bis 4’500, je nach Branche.
Eine einzige verlässliche Zahl für “den” Praktikumslohn in der Schweiz gibt es entsprechend nicht. Wer ein konkretes Angebot erhält, tut gut daran, es mit branchenüblichen Ansätzen der jeweiligen Hochschule, des Berufsverbands oder mit der Lohnvergleich Schweiz zu vergleichen, um eine realistische Einordnung vorzunehmen.
Mindestlohn und Sozialversicherungsabzüge
Auch bei einem Lohn auf Mindestlohnniveau fallen grundsätzlich dieselben Sozialversicherungsabzüge an wie bei jedem anderen Erwerbseinkommen: Beiträge an AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung werden ab dem ersten Franken erhoben, während die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) erst ab einer bestimmten Eintrittsschwelle greift. Wer nur in einem Teilzeitpensum oder bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig auf Mindestlohnniveau beschäftigt ist, erreicht diese Schwelle unter Umständen nicht bei jedem einzelnen Arbeitsverhältnis, was sich langfristig auf die spätere Altersrente auswirken kann. Der tatsächlich verfügbare Nettolohn nach Abzügen liegt also spürbar unter dem hier genannten Bruttobetrag.
Reicht der Mindestlohn zum Leben?
Ob ein Mindestlohn im jeweiligen Kanton für einen angemessenen Lebensstandard ausreicht, hängt stark vom lokalen Preisniveau ab. Die Schweiz gehört international zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Mieten und Krankenkassenprämien – und gerade die Kantone mit besonders hohen Mindestlöhnen wie Genf oder Basel-Stadt gehören gleichzeitig zu den teuersten Wohnorten des Landes. Ein Mindestlohn, der in einer ländlichen Region auskömmlich wäre, kann in einem urbanen Zentrum knapp bemessen sein. Sozialpartner und Behörden orientieren sich bei der Festlegung kantonaler Mindestlöhne deshalb in der Regel an einem Referenzwert, der ein Leben oberhalb der Armutsgrenze am jeweiligen Ort ermöglichen soll, auch wenn die konkrete Ausgestaltung politisch umstritten bleibt.
Wer den eigenen Bruttolohn auf den Nettolohn nach Abzügen umrechnen möchte, findet mit dem Lohnrechner Schweiz eine einfache Möglichkeit, das verfügbare Einkommen realistisch einzuschätzen. Für eine Einordnung, wie sich der eigene Lohn zum Medianlohn Schweiz oder zum Durchschnittslohn Schweiz der jeweiligen Branche verhält, lohnt sich zudem ein Blick auf die entsprechenden Übersichten.
Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen landesweiten Mindestlohn?
Nein. Auf Bundesebene existiert kein gesetzlicher Mindestlohn; ein entsprechender Vorschlag wurde 2014 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Lohnuntergrenzen gelten nur, wo ein Kanton eine eigene gesetzliche Regelung erlassen hat oder ein Gesamtarbeitsvertrag greift.
Welche Kantone haben einen gesetzlichen Mindestlohn?
Aktuell verfügen Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt über einen kantonal geregelten Mindestlohn. In allen anderen Kantonen bestimmen ausschliesslich Gesamtarbeitsverträge oder freie Verhandlung die Lohnhöhe.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Kanton Genf?
Genf hat einen der höchsten kantonalen Mindestlöhne der Schweiz, in der Grössenordnung von rund CHF 24.– pro Stunde beziehungsweise rund CHF 4’400 bei einem Vollzeitpensum. Der genaue Betrag wird periodisch der Teuerung angepasst.
Gilt der kantonale Mindestlohn auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
Ja. Massgebend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort der beschäftigten Person. Wer im Kanton Genf arbeitet, hat unabhängig vom Wohnsitz in Frankreich oder einem anderen Kanton Anspruch auf den dort geltenden Mindestlohn.
Warum haben Zürich und Bern keinen kantonalen Mindestlohn?
In diesen Kantonen fand sich bislang keine politische Mehrheit für eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Stattdessen setzen dort primär Gesamtarbeitsverträge einzelner Branchen die faktische Lohnuntergrenze, in vielen Branchen bleibt die Lohnhöhe frei verhandelbar.
Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
Ein GAV ist eine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelte Vereinbarung, die für eine bestimmte Branche Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferienansprüche und weitere Anstellungsbedingungen regelt. Er kann regional oder national gelten.
Gilt ein GAV automatisch für alle Betriebe einer Branche?
Nicht zwingend. Ein GAV bindet zunächst nur die Mitgliedsunternehmen der unterzeichnenden Verbände. Ist er zusätzlich staatlich für allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt er jedoch für sämtliche Betriebe der Branche im entsprechenden Geltungsbereich.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Gastgewerbe?
Der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes sieht für ungelernte Mitarbeitende einen Mindestlohn von rund CHF 3’400 bis 3’700 im Monat vor. Ausgebildete Fachkräfte erhalten branchenüblich einen höheren Ansatz.
Haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf einen Mindestlohn?
In der Regel nein, oder nur eingeschränkt. Praktika sind in vielen kantonalen und branchenspezifischen Regelungen ausgenommen oder unterliegen eigenen, tieferen Ansätzen. Die tatsächliche Vergütung variiert stark je nach Art des Praktikums.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den geltenden Mindestlohn unterschreitet?
In Kantonen mit gesetzlichem Mindestlohn sowie bei allgemeinverbindlichen GAV überwachen tripartite Kommissionen beziehungsweise paritätische Kontrollorgane die Einhaltung. Wird eine Unterschreitung festgestellt, kann eine Nachzahlung sowie eine Sanktion gegenüber dem Arbeitgeber die Folge sein.
Wird der kantonale Mindestlohn jährlich angepasst?
Die meisten Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn passen den Betrag periodisch an die Teuerung an, meist im Jahresrhythmus. Die genaue Anpassungsmethodik ist im jeweiligen kantonalen Gesetz festgelegt.
Gilt der Mindestlohn brutto oder netto?
Kantonale Mindestlöhne und GAV-Mindestlöhne werden als Bruttobetrag ausgewiesen. Sozialversicherungsabzüge und gegebenenfalls die Quellensteuer werden erst danach vom Bruttolohn abgezogen.
Gibt es einen Mindestlohn für Lernende in einer Berufslehre?
Lehrlingslöhne werden separat und branchenspezifisch geregelt und sind mit dem Mindestlohn für reguläre Arbeitsverhältnisse nicht direkt vergleichbar. Sie steigen üblicherweise von Lehrjahr zu Lehrjahr und variieren stark nach Branche und Betrieb.
Wie unterscheidet sich der Mindestlohn vom Medianlohn?
Der Mindestlohn ist eine rechtlich festgelegte Untergrenze für einen Teil der Arbeitsverhältnisse. Der Medianlohn Schweiz beschreibt dagegen den mittleren Wert aller tatsächlich bezahlten Löhne einer Branche oder Region und liegt in aller Regel deutlich über jedem Mindestlohnansatz.
Kann der Mindestlohn innerhalb eines Kantons regional unterschiedlich sein?
Der gesetzliche kantonale Mindestlohn gilt grundsätzlich einheitlich für den ganzen Kanton. Regionale Unterschiede können sich jedoch aus zusätzlichen, regional geltenden Gesamtarbeitsverträgen ergeben, die einen höheren Ansatz vorsehen.
Wo finde ich heraus, welcher GAV für meine Branche gilt?
Auskunft geben der zuständige Berufsverband, die branchenspezifische Gewerkschaft sowie das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit beziehungsweise das Arbeitsinspektorat.
Ist der Mindestlohn in der Schweiz im internationalen Vergleich hoch?
Wo ein Mindestlohn existiert, liegt er in Franken umgerechnet meist deutlich über den gesetzlichen Mindestlöhnen europäischer Nachbarländer. Gleichzeitig ist auch das Preisniveau in der Schweiz deutlich höher, was den direkten Vergleich relativiert.
