Nebeneinkommen in der Schweiz und Deutschland: Von Zweitjob bis Online-Gewinn – was bleibt netto übrig?

Küchentisch mit Lohnabrechnung, Taschenrechner und zwei Münzstapeln im warmen Abendlicht

Sandra, 34, arbeitet als Pflegefachfrau in Basel und übernimmt am Wochenende Schichten in einer zweiten Klinik. Ihr Cousin Jonas fährt in Dortmund nach Feierabend Essen aus. Beide verdienen ein paar hundert Euro oder Franken zusätzlich, und beide stellen sich dieselbe Frage: Wie viel davon gehört am Ende wirklich mir?

Die Antwort fällt je nach Land überraschend unterschiedlich aus. Wer die eigene Ausgangslage kennt, rechnet besser: Für die Schweiz zeigt unser Lohnrechner, was vom Grundgehalt übrig bleibt, und genau dort beginnt jede seriöse Nebeneinkommens-Planung.

Die Landkarte der Nebeneinkommen

Nebeneinkommen ist nicht gleich Nebeneinkommen. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zerfällt das Thema in drei Gruppen: regelmässige Zweitjobs, selbstständige Tätigkeiten wie Nachhilfe oder ein kleiner Onlineshop, und einmalige Einnahmen, vom Flohmarktverkauf bis zum Lottogewinn. Für jede Gruppe gelten eigene Regeln, und wer sie verwechselt, verschenkt Geld oder riskiert Ärger mit dem Finanzamt beziehungsweise der Steuerverwaltung.

Am anspruchsvollsten ist die mittlere Gruppe. Wer regelmässig Nachhilfe gibt, Websites baut oder über einen Onlineshop verkauft, arbeitet aus Sicht der Behörden selbstständig, auch wenn es nur ein paar Stunden pro Woche sind. In der Schweiz heisst das: Anmeldung bei der Ausgleichskasse, sobald die Tätigkeit auf Dauer und Gewinn ausgelegt ist. In Deutschland kommt die Gewerbeanmeldung dazu, dafür entlastet die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer, solange der Umsatz unter den gesetzlichen Schwellen bleibt. Sandra und Jonas betrifft das nicht, ihre Zweitjobs laufen als normale Anstellungen. Wer aber nebenbei auf eigene Rechnung arbeitet, sollte diesen Schritt nicht aufschieben, denn Nachmeldungen werden mit jedem Jahr teurer.

Glücksgewinne: die grosse Ausnahme

Am günstigsten behandelt der Gesetzgeber ausgerechnet das Glück. In Deutschland sind Gewinne aus Glücksspielen für Privatspieler grundsätzlich einkommensteuerfrei, weil ihnen keine Leistung zugrunde liegt. Seit der Staat den Markt 2021 neu geordnet hat, wächst das legale Angebot entsprechend schnell, wie die waz.de berichtet, die die lizenzierten Anbieter regelmässig vergleicht. Die Schweiz zieht nach ähnlicher Logik mit: Gewinne aus konzessionierten Schweizer Online-Casinos bleiben bis zu einer Million Franken steuerfrei, darüber wird besteuert. Eine Feinheit übersehen dabei viele: Steuerfrei ist nur der Gewinn selbst. Wer eine grössere Summe aufs Konto legt, versteuert die Zinsen und Erträge daraus ganz normal, und in der Schweiz wandert der Betrag zusätzlich ins steuerbare Vermögen. Wichtig bleibt in beiden Ländern der Rahmen: Zugang erst ab 18, und ein Gewinn ist Glück, kein Einkommensmodell.

Zweitjob in der Schweiz: Die AHV rechnet mit

Für Sandra in Basel gilt: Jeder Lohn ist AHV-pflichtig, auch der aus dem Nebenerwerb. Nur Bagatelllöhne bis 2’500 Franken pro Jahr und Arbeitgeber bleiben auf Wunsch beitragsfrei. Eine steuerfreie Verdienstgrenze nach deutschem Vorbild kennt die Schweiz nicht, dafür bleibt das System durchlässig: Mehrere Pensen lassen sich frei kombinieren, und die Statistiken des Bundesamts für Statistik zeigen seit Jahren, dass Mehrfachbeschäftigung vor allem bei Teilzeitpensen längst zum Alltag gehört. Sandras Wochenendschichten erhöhen also ihr steuerbares Einkommen, zahlen aber auch in ihre Altersvorsorge ein.

Minijob in Deutschland: die 603-Euro-Marke

Jonas in Dortmund fährt dagegen im Minijob. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze, die seit Januar 2026 bei 603 Euro im Monat liegt, bleibt sein Zusatzverdienst für ihn praktisch abgabenfrei, die Pauschalen trägt der Arbeitgeber. Details und Sonderfälle, etwa zur Rentenversicherung, erklärt die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm, wer knapp darüber rutscht, landet im Übergangsbereich, in dem bis 2’000 Euro Monatsverdienst reduzierte, aber echte Sozialabgaben fällig werden. Für Jonas heisst das konkret: Bleibt er unter der Grenze, ist sein Kurierlohn brutto gleich netto. Nimmt er dauerhaft mehr Schichten an, sinkt zwar der Stundenertrag, dafür sammelt er vollwertige Rentenpunkte.

Deklarieren oder nicht? Im Zweifel: ja

Bleibt die Frage, was gemeldet werden muss. Die Faustregel ist in beiden Ländern gleich: Regelmässige Einnahmen gehören in die Steuererklärung, einmalige private Verkäufe meistens nicht, und die Grauzone dazwischen ist kleiner, als viele hoffen. Wer in der Schweiz nebenbei selbstständig arbeitet, meldet sich ab einem gewissen Umfang bei der Ausgleichskasse an; die offiziellen Behördeninformationen auf ch.ch führen durch die wichtigsten Pflichten. In Deutschland gilt für gelegentliche private Geschäfte die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr bei sonstigen Einkünften, darüber wird der volle Betrag steuerpflichtig. Auch das Gästezimmer auf einer Vermietungsplattform ist kein rechtsfreier Raum: Solche Einnahmen sind in beiden Ländern grundsätzlich steuerbar, und die Plattformen melden Umsätze inzwischen automatisch an die Steuerbehörden. Die Zeiten, in denen kleine Nebeneinnahmen schlicht unsichtbar blieben, sind vorbei.

Fazit: Erst rechnen, dann verdienen

Nebeneinkommen lohnt sich in beiden Ländern, aber aus unterschiedlichen Gründen: Deutschland belohnt den kleinen, sauber angemeldeten Minijob, die Schweiz belohnt Transparenz und lässt dafür bei den Sozialversicherungen kaum Lücken. Sandra und Jonas fahren mit derselben Strategie am besten: den Nebenverdienst von Anfang an korrekt anmelden, die Grenzwerte des eigenen Landes kennen und Glücksgewinne als das behandeln, was sie sind, nämlich ein schöner Bonus und keine Kalkulationsgrundlage.