Lohntransparenz in der Schweiz: Was Gleichstellungsgesetz und Lohnanalysen wirklich bewirken

Zwei gleich hohe Stapel Münzen auf einer Balkenwaage vor neutralem Hintergrund

Rund ein Fünftel: So gross ist der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in der Schweiz gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik seit Jahren. Ein Teil davon lässt sich mit Alter, Branche und Funktion erklären. Ein hartnäckiger Rest aber nicht, und genau gegen diesen Rest sollte die Revision des Gleichstellungsgesetzes antreten.

Was das Gesetz seit 2020 verlangt

Seit dem 1. Juli 2020 verpflichtet das revidierte Gleichstellungsgesetz Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analyse muss nach einer wissenschaftlichen Methode erfolgen, von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, und die Belegschaft muss über das Ergebnis informiert werden. Börsenkotierte Unternehmen informieren zusätzlich ihre Aktionärinnen und Aktionäre im Anhang der Jahresrechnung.

Logib: Das Analysewerkzeug des Bundes

Für die Umsetzung stellt der Bund mit Logib ein kostenloses Standard-Tool bereit. Es vergleicht die Löhne im Betrieb unter Berücksichtigung von Qualifikation, Funktion und persönlichen Merkmalen und weist aus, ob ein unerklärter Unterschied zwischen den Geschlechtern besteht. Die Toleranzschwelle liegt bei fünf Prozent. Viele Unternehmen nutzen das Werkzeug inzwischen freiwillig auch unterhalb der 100-Mitarbeitenden-Grenze, schon weil Ausschreibungen der öffentlichen Hand den Nachweis der Lohngleichheit verlangen können.

Wo das Gesetz zahnlos bleibt

So klar die Pflicht klingt, so weich sind die Folgen. Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor, wenn eine Analyse Lohnunterschiede zutage fördert, und keine Behörde kontrolliert flächendeckend, ob die Analysen überhaupt durchgeführt werden. Die Pflicht ist zudem befristet und läuft nach heutigem Stand 2032 aus. Kritiker sprechen deshalb von einem Transparenz-, nicht von einem Durchsetzungsinstrument. Befürworter halten dagegen, dass allein die interne Sichtbarkeit vieler Zahlen Bewegung in festgefahrene Lohnstrukturen bringt.

Was Arbeitnehmende selbst tun können

Wer wissen will, wo der eigene Lohn steht, muss nicht auf die nächste Betriebsanalyse warten. Branchenvergleiche, Lohnrechner und offene Gespräche im Kollegium liefern schneller Anhaltspunkte, und unser Lohnvergleich für die Schweiz zeigt, was in einzelnen Berufen tatsächlich bezahlt wird. Transparenz beginnt selten im Gesetzblatt, meistens beginnt sie damit, dass Menschen über Geld reden.

Fazit: Ein Anfang, mehr nicht

Das revidierte Gleichstellungsgesetz hat die Lohngleichheit vom Sonntagsthema zur Berichtspflicht gemacht, und das ist ein echter Fortschritt. Solange aber Sanktionen und Kontrollen fehlen, bleibt die Wirkung vom guten Willen der Unternehmen abhängig. Bis dahin gilt: Die wirksamste Lohntransparenz ist die, die Arbeitnehmende selbst herstellen.